Insolvenzrecht

Bürgschaften: Wenn die eigene Unterschrift zum Verhängnis wird

📅 Veröffentlicht am 01.06.2026
Bürgschaften werden oft leichtfertig unterzeichnet, können aber im Ernstfall die eigene Existenz vernichten. Wir prüfen, welche Auswege es gibt.

Die Haftung des Bürgen

Wer eine Bürgschaft übernimmt, haftet persönlich für die Schulden eines Dritten. In vielen Fällen übersteigen diese Verpflichtungen die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei weitem. Wir prüfen, ob die Bürgschaftserklärung rechtlich wirksam ist oder ob beispielsweise eine Sittenwidrigkeit vorliegt.

Verteidigung gegen Inanspruchnahme

Es gibt juristische Möglichkeiten, sich gegen eine übermäßige Inanspruchnahme zu wehren. Wir untersuchen die zugrunde liegenden Kreditverträge und die Bedingungen der Bürgschaft, um Ihre Haftung zu minimieren oder – wo möglich – zu beenden.

Wir prüfen Ihre Verpflichtungen. Lassen Sie uns gemeinsam nach Auswegen suchen.

Rechtliche & strategische Klarheit für Ihren Fall.

Jeder Sachverhalt ist individuell. Lassen Sie Ihre offenen Fragen von unseren Experten in einem vertrauensvollen Gespräch klären.

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