Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, der auch dann besteht, wenn der Angehörige im Testament explizit enterbt wurde. Er steht Abkömmlingen, Ehegatten und unter Umständen Eltern des Erblassers zu. Eine vollständige „Entherbung“ ist rechtlich nur in extremen Ausnahmefällen möglich, die einer sehr hohen Hürde unterliegen.
Rechtssicherheit bei der Nachlassplanung
Wer seine Nachfolge plant, muss den Pflichtteil als kalkulatorische Größe einbeziehen. Wir beraten Sie dazu, wie Sie Vermögen zu Lebzeiten – etwa durch Schenkungen – so strukturieren können, dass spätere Pflichtteilsergänzungsansprüche minimiert werden, ohne dabei gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen.
Prüfung Ihrer Ansprüche oder Gestaltungsmöglichkeiten – wir sind für Sie da.