Erbe annehmen oder ausschlagen? Warum die 6-Wochen-Frist tickt
Die 6-Wochen-Frist im Überblick
Wenn Sie Kenntnis vom Erbfall erlangen, beginnt eine 6-wöchige Frist, in der Sie die Erbschaft ausschlagen können. Verstreicht diese Frist, gilt das Erbe automatisch als angenommen. Wer diese Frist ignoriert, haftet unter Umständen mit seinem Privatvermögen für die Schulden des Verstorbenen.
Schutz vor Haftungsfallen
Ist der Nachlass unübersichtlich oder droht eine Überschuldung, sind Instrumente wie die Nachlassverwaltung oder das Nachlassinsolvenzverfahren notwendig, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Wir prüfen für Sie die wirtschaftliche Situation des Erbes und beraten Sie zur sichersten Vorgehensweise.
Vermeiden Sie Haftungsfallen. Handeln Sie jetzt und lassen Sie sich zu Ihrer Situation beraten.