Die Verwaltung des Nachlasses
Jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft hat einen Anteil am gesamten Nachlass. Entscheidungen über den Nachlass müssen von den Erben gemeinschaftlich getroffen werden. Das führt in der Praxis oft zu einem Stillstand, wenn sich die Miterben nicht über die Verwertung oder Verwaltung einig sind.
Wege zur Auseinandersetzung
Die Erbengemeinschaft soll eigentlich aufgelöst werden (Auseinandersetzung). Wenn eine gütliche Einigung scheitert, droht oft die Teilungsversteigerung oder eine gerichtliche Auseinandersetzung. Wir beraten Sie dabei, wie Sie Ihre Rechte innerhalb der Gemeinschaft wahren und eine einvernehmliche Lösung anstreben.
Aus dem Streit zur Einigung. Kontaktieren Sie uns für eine lösungsorientierte Beratung.