Sanierung statt Liquidierung
Besonders im Unternehmenskontext bietet das Insolvenzrecht vielfältige Möglichkeiten zur Sanierung, etwa durch ein Insolvenzplanverfahren. Ziel ist es, das operative Geschäft zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern, anstatt das Unternehmen zerschlagen zu müssen.
Verantwortung der Geschäftsführung
In der Krise steht die Geschäftsführung unter besonderer Beobachtung. Die rechtzeitige Stellung eines Insolvenzantrags ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht, um den Vorwurf der Insolvenzverschleppung zu vermeiden. Wir beraten Sie strategisch, um die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Sanierung zu stellen.
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