Die Pfändungsfreigrenzen
Der Gesetzgeber legt in der Pfändungstabelle fest, welcher Betrag dem Schuldner zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zwingend verbleiben muss. Diese Grenzen variieren je nach Unterhaltsverpflichtungen und Familienstand. Viele Arbeitgeber oder Pfändungsgläubiger berechnen diese Beträge fehlerhaft, was zu einer rechtswidrigen Kürzung Ihrer Bezüge führen kann.
Sicherung der Existenz
Wir prüfen Ihre Lohnabrechnungen und die Pfändungsbeschlüsse, um sicherzustellen, dass Ihnen das gesetzlich zustehende Existenzminimum uneingeschränkt zur Verfügung steht. Bei Fehlberechnungen setzen wir Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Vollstreckungsgericht durch.
Sichern Sie Ihr Existenzminimum. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Pfändungsfreigrenzen zu wahren.