Schuldenberatung vs. Insolvenzverfahren: Was ist für Sie der richtige Weg?
Die außergerichtliche Einigung
Vor einem Insolvenzantrag ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Wenn sich die Gläubiger auf einen Vergleich einlassen, kann das Insolvenzverfahren vermieden werden. Dies setzt jedoch ein realistisches Konzept und eine gewisse Verhandlungsstärke voraus.
Wann das Insolvenzverfahren sinnvoll ist
Scheitert der außergerichtliche Vergleich, bietet das Insolvenzverfahren den rechtssicheren Ausweg. Wir bewerten die Erfolgschancen einer Einigung gegenüber der Sicherheit des Insolvenzverfahrens, um die für Sie individuell beste Lösung zu finden.
Wir analysieren Ihre individuelle Situation.