Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung: Die unterschätzte Notwendigkeit
Keine automatische Vertretung durch Angehörige
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Ehepartner oder Kinder im Ernstfall automatisch füreinander entscheiden dürfen. Ohne eine schriftliche Vorsorgevollmacht muss bei Geschäftsunfähigkeit ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt werden. Das entzieht Ihnen und Ihrer Familie die Kontrolle über wichtige medizinische und finanzielle Entscheidungen.
Vorsorge rechtssicher gestalten
Eine Patientenverfügung entlastet Ihre Angehörigen von schweren moralischen Entscheidungen am Lebensende, da sie Ihre Wünsche klar dokumentiert. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Formulierung, damit Ihre Vorgaben im Ernstfall von Ärzten und Behörden respektiert werden.
Sorgen Sie rechtzeitig vor. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch für Ihre rechtssichere Vorsorge.