Bürgschaften: Wenn die eigene Unterschrift zum Verhängnis wird
Die Haftung des Bürgen
Wer eine Bürgschaft übernimmt, haftet persönlich für die Schulden eines Dritten. In vielen Fällen übersteigen diese Verpflichtungen die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei weitem. Wir prüfen, ob die Bürgschaftserklärung rechtlich wirksam ist oder ob beispielsweise eine Sittenwidrigkeit vorliegt.
Verteidigung gegen Inanspruchnahme
Es gibt juristische Möglichkeiten, sich gegen eine übermäßige Inanspruchnahme zu wehren. Wir untersuchen die zugrunde liegenden Kreditverträge und die Bedingungen der Bürgschaft, um Ihre Haftung zu minimieren oder – wo möglich – zu beenden.
Wir prüfen Ihre Verpflichtungen. Lassen Sie uns gemeinsam nach Auswegen suchen.