Erbrecht

Erbe annehmen oder ausschlagen? Warum die 6-Wochen-Frist tickt

📅 Veröffentlicht am 01.06.2026
Ein Erbe kann Segen oder Last sein. Wenn ein Nachlass überschuldet ist, ist schnelles Handeln gefragt. Wir erklären die rechtlichen Konsequenzen.

Die 6-Wochen-Frist im Überblick

Wenn Sie Kenntnis vom Erbfall erlangen, beginnt eine 6-wöchige Frist, in der Sie die Erbschaft ausschlagen können. Verstreicht diese Frist, gilt das Erbe automatisch als angenommen. Wer diese Frist ignoriert, haftet unter Umständen mit seinem Privatvermögen für die Schulden des Verstorbenen.

Schutz vor Haftungsfallen

Ist der Nachlass unübersichtlich oder droht eine Überschuldung, sind Instrumente wie die Nachlassverwaltung oder das Nachlassinsolvenzverfahren notwendig, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Wir prüfen für Sie die wirtschaftliche Situation des Erbes und beraten Sie zur sichersten Vorgehensweise.

Vermeiden Sie Haftungsfallen. Handeln Sie jetzt und lassen Sie sich zu Ihrer Situation beraten.

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Jeder Sachverhalt ist individuell. Lassen Sie Ihre offenen Fragen von unseren Experten in einem vertrauensvollen Gespräch klären.

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