Insolvenzrecht

Lohnpfändung: Was darf der Arbeitgeber einbehalten?

📅 Veröffentlicht am 01.06.2026
Die Lohnpfändung greift tief in das tägliche Leben ein. Doch das Gesetz schützt Ihr Existenzminimum. Wir prüfen, ob Ihr Einkommen korrekt gepfändet wird.

Die Pfändungsfreigrenzen

Der Gesetzgeber legt in der Pfändungstabelle fest, welcher Betrag dem Schuldner zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zwingend verbleiben muss. Diese Grenzen variieren je nach Unterhaltsverpflichtungen und Familienstand. Viele Arbeitgeber oder Pfändungsgläubiger berechnen diese Beträge fehlerhaft, was zu einer rechtswidrigen Kürzung Ihrer Bezüge führen kann.

Sicherung der Existenz

Wir prüfen Ihre Lohnabrechnungen und die Pfändungsbeschlüsse, um sicherzustellen, dass Ihnen das gesetzlich zustehende Existenzminimum uneingeschränkt zur Verfügung steht. Bei Fehlberechnungen setzen wir Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Vollstreckungsgericht durch.

Sichern Sie Ihr Existenzminimum. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Pfändungsfreigrenzen zu wahren.

Rechtliche & strategische Klarheit für Ihren Fall.

Jeder Sachverhalt ist individuell. Lassen Sie Ihre offenen Fragen von unseren Experten in einem vertrauensvollen Gespräch klären.

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